Anforderung an Automatiktüren
gemäß DIN EN 16005 – Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit
Zur Gewährleistung der Nutzungssicherheit kraftbetätigter Türen ist das sichere Öffnen und Schließen der Tür gefordert. Zu diesem Zweck ist die Durchführung einer Risikobeurteilung durch den Hersteller der Türanlage bei der Planung erforderlich. Kraftbetätigte Türsysteme, die im Niedrigenergiebereich arbeiten, können für bestimmte Anwendungen ohne Sicherheitssensoren eingesetzt werden. Die Gefahr von Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante besteht aber nach wie vor und muss in allen Fällen erkannt und ausgeschlossen werden.
DIN EN 16005 – 4.6.1 b)
Deshalb müssen nach DIN EN 16005 – 4.6.1 b) „Gefahrenstellen zwischen Flügel und Rahmen, die eine Gefährdung durch Einklemmen der Finger darstellen, bis zu einer Höhe von 2 m geschützt werden.“ und gemäß EN 16005 – 4.6.3.4 sind „Gefahrenstellen an Nebenschließkanten zwischen Flügel und Rahmen mit z.B. Fingerschutzrollos abzudecken“.